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Begleitetes Fahren mit 17

Die Ausbildung ist die gleiche wie beim Fahren ab 18; nur bei dem Antrag und dem Dokument zum Fahren ist etwas anders:
Du kannst Dich ab 16 1/2 Jahren bei uns anmelden und gibst uns die Personen an, die Dich beim Fahren begleiten können. Nach bestandener Prüfung bekommst Du die Prüfbescheinigung, mit der Du unter Mitnahme einer der eingetragenen Begleitpersonen fahren darfst. Begleitetes Fahren mit 17 ist aber nur bei der Klasse B/BE möglich!
Die zusätzlichen Formulare machen wir für Dich fertig.

Anforderungen an die Begleitperson:

- Mindestalter 30 Jahre
- 5 Jahre Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (früher Klasse 3)
- Nicht mehr als 3 Punkte
- Maximal 0,5 Promille Alkohol im Blut

 

Aufgaben
Die Begleitperson soll den Jugendlichen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um Sicherheit beim Führen des Kraftfahrzeugs zu vermitteln. Zur Erfüllung dieser Aufgabe soll die begleitende Person Rat erteilen oder kurze Hinweise geben. Die rechtliche Verantwortung bleibt weiterhin beim Fahrer!

Zusätzliche Gebühren
Für die erste Begleitperson berechnet das Straßenverkehrsamt 20,00 €, für jede weitere Begleitperson 10,00 €.