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- Mindestalter 30 Jahre - 5 Jahre Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (früher Klasse 3) - Nicht mehr als 3 Punkte - Maximal 0,5 Promille Alkohol im Blut
Aufgaben Die Begleitperson soll den Jugendlichen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um Sicherheit beim Führen des Kraftfahrzeugs zu vermitteln. Zur Erfüllung dieser Aufgabe soll die begleitende Person Rat erteilen oder kurze Hinweise geben. Die rechtliche Verantwortung bleibt weiterhin beim Fahrer!
Zusätzliche Gebühren Für die erste Begleitperson berechnet das Straßenverkehrsamt 20,00 €, für jede weitere Begleitperson 10,00 €.
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