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Fahrerlaubnisklassen

beschränkt

KLASSE A1
Leichtkrafträder bis max. 125 ccm Hubraum und max. 11 kW (15 PS)
Bis zum 18. Lebensjahr auf 80 km/h beschränkt.
Mindestalter: 16 Jahre

KLASSE A (beschränkt)
Krafträder mit und ohne Beiwagen mit mehr als 50 ccm oder einer bbH mehr als 45 km/h.
Beschränkt auf max. 25 kW (34 PS), Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,16 kW/kg, nach 2 Jahren Aufhebung der Beschränkung ohne Antrag und Prüfung.
Mindestalter: 18 Jahre

KLASSE A
Krafträder mit und ohne Beiwagen mit mehr als 50 ccm oder einer bbH mehr als 45 km/h.
Mindestalter: 25 Jahre

KLASSE B
Pkw bis max. 3,5 t zGM (zulässige Gesamtmasse), max. 9 Sitzplätze einschl. Fahrer; Anhänger bis zu einer zGM von max. 750 kg dürfen mitgeführt werden. Anhänger mit einer zGm von mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden, wenn die zGm des Anhängers nicht die Leermasse des Zugfahrzeugs überschreitet und der Zug 3,5 t zGm nicht überschreitet. Mindestalter: 18 / bzw. 17 Jahre

KLASSE BE
Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die nicht unter die Klasse B fällt.
Besitz der Klasse B ist Voraussetzung.
Mindestalter: 18 / bzw. 17 Jahre

KLASSE M
Moped, Mokick (Roller) mit max. 50 ccm Hubraum und max. 45 km/h bbH.
Mindestalter: 16 Jahre