|
KLASSE B Pkw bis max. 3,5 t zGM (zulässige Gesamtmasse), max. 9 Sitzplätze einschl. Fahrer; Anhänger bis zu einer zGM von max. 750 kg dürfen mitgeführt werden. Anhänger mit einer zGm von mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden, wenn die zGm des Anhängers nicht die Leermasse des Zugfahrzeugs überschreitet und der Zug 3,5 t zGm nicht überschreitet. Mindestalter: 18 / bzw. 17 Jahre
|